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   BFH, 12.07.1988 - IX B 188/87   

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https://dejure.org/1988,4580
BFH, 12.07.1988 - IX B 188/87 (https://dejure.org/1988,4580)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1988 - IX B 188/87 (https://dejure.org/1988,4580)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1988 - IX B 188/87 (https://dejure.org/1988,4580)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - IX B 188/87
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 29.03.2000 - I B 90/99

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Verlust des Ablehnungsrechtes

    Hierzu gehört auch das Einreichen eines Schriftsatzes (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237; vom 21. Juli 1993 IX B 50/93, BFH/NV 1994, 50; vom 28. Juli 1997 III B 56/96, BFH/NV 1998, 184) oder die Stellung der Klageanträge (BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 237).
  • BFH, 14.03.1994 - X B 50/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    "Anträge" sind -- auch schriftliche -- Sachanträge im sachlichen Zusammenhang mit der angeforderten Klagebegründung (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237) sowie grundsätzlich auch Prozeßanträge (Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Anm. 32).
  • BFH, 19.04.1994 - IV B 33/94

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Hierzu gehört auch das Einreichen eines Schriftsatzes (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237, und vom 21. Juli 1993 IX B 50/93, BFH/NV 1994, 50, 51 m. w. N.) jedenfalls dann, wenn -- wie im Streitfall -- die Beteiligten übereinstimmend auf mündliche Verhandlung verzichtet haben.
  • BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ein Einlassen in eine Verhandlung ist jedes prozessuale und der Erledigung eines Streitpunkts dienende Handeln unter Mitwirkung des Richters; hierzu gehört auch das Einreichen eines Schriftsatzes (BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237; vom 21. Juli 1993 IX B 50/93, BFH/NV 1994, 50, 51 m.w.N.).
  • BFH, 02.02.1995 - VII B 182/94

    Gegenvorstellung als Rechtsmittel nach der Finanzgerichtsordnung (FGO)

    Denn das Ablehnungsrecht geht nach diesen Vorschriften nur dann verloren, wenn der Erinnerungsführer die Erinnerung begründet, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237; Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Rdnr. 32).
  • BFH, 31.01.1991 - VI B 128/90

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit nach dem Abhalten eines

    Darüber hinaus hat der Kläger mit Schriftsatz vom 29. September 1989 - beim FG eingegangen am 11. Oktober 1989 - Anträge gestellt, ohne die Befangenheit zu rügen; auch dies führt zum Verlust eines etwaigen Rügerechts (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237; Gräber / Koch, a. a. O., § 51 Tz. 32, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Nürnberg, 29.01.2014 - 3 K 647/13

    Kein Kindergeld für in Paraguay lebende Kinder

    Hierzu gehört auch das Einreichen eines Schriftsatzes (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.07.2005 II R 28/02, BFH/NV 2005, 2027; vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237; vom 21. Juli 1993 IX B 50/93, BFH/NV 1994, 50; vom 29.03.2000 I B 90/99, BFH/NV 2000, 1221) oder die Stellung der Klageanträge (BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 237; Gräber/Stapperfend, FGO, 7. Auflage, § 51 Rz. 42).
  • BFH, 22.05.1991 - IV B 104/90

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Voraussetzungen sind hier gegeben, weil der Kläger in der mündlichen Verhandlung Klageanträge gestellt hat, ohne die vorbezeichneten Verfahrensmängel als Ablehnungsgrund geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 188/87, BFH/NV 1989, 237).
  • BFH, 13.03.1990 - IX R 22/88

    Ablehnung eines Richters auf Grund vermuteter Befangenheit

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden hat der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 12. Juli 1988 (IX B 188/87) und vom 29. Juli 1988 (IX B 15/88) verworfen.
  • BFH, 29.07.1988 - IX B 15/88

    Anforderungen an eine Richterablehnung

    Die Beschwerde hiergegen ist vom erkennenden Senat mit Beschluß vom 12. Juli 1988 (IX B 188/87) als unbegründet zurückgewiesen worden.
  • BFH, 28.07.1997 - III B 56/96
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